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Der Empfänger sieht den Namen des Absenders und des Dokuments oder der Datei, die abgerufen werden soll. Der Empfänger wird per 2FA identifiziert (2-Faktor-Authentifizierung mit Versand eines Codes per SMS, wenn Sie diese Option ankreuzen). Verwechseln Sie unser System nicht mit dem LRE-System (Lettre Recommandée numérique avec accusé de réception), das einer anderen Logik mit einer starken Authentifizierung folgt und einer anderen europäischen Gesetzgebung und Regelung entspricht.
Bei e-PowerDoc wird die Datei (gleich welcher Art) durch ihren "Hash"-Code authentifiziert, und das Zertifikat zur Bestätigung des Empfangs wird ebenfalls verschlüsselt und mit einem Zeitstempel in der Blockchain versehen. Dies verleiht dem/den Dokument(en) und der/den Datei(en) sowie dem Zertifikat Beweiskraft (Nachweis der Vorgeschichte, der Verfolgung der Empfangsschritte und der Authentifizierung der Dateien). Wie jede Regelung unterliegt sie jedoch im Streitfall der Ermessensentscheidung des Richters. Sollten diese Beweise angefochten werden, kann e-PowerDoc dafür nicht haftbar gemacht werden.
(Vgl. Artikel 43§1 der eIDAS-Verordnung und Artikel 1366 des Zivilgesetzbuchs).
Empfangsbestätigung mit Wahrscheinlichkeitswert
Bei e-PowerDoc wird die Datei (was auch immer es ist) durch ihren „Hash“-Code authentifiziert und das Empfangsbestätigungszertifikat wird ebenfalls verschlüsselt und mit einem Zeitstempel in der Blockchain versehen. Dies verleiht dem/den Dokument(en) und der/den Datei(en) sowie dem Zertifikat den Wert eines Vorherigkeitsbeweises, einer Überwachung der Empfangsphasen und einer Authentifizierung der Dateien (vgl. Artikel 43 § 1 der eIDAS-Verordnung und Artikel 1366 der eIDAS-Verordnung). das Bürgerliche Gesetzbuch). Allerdings unterliegt sie wie jede Regelung im Streitfall dem Ermessen des Richters.Sollten diese Beweise bestritten werden, kann e-PowerDoc nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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